Liebe Gartenfreunde.
Die Bewertung von Ziergehölzen geht mit der Tabelle 6.5.a recht einfach.
Darum soll diese Tabelle auch in der neuen Richtlinie vorhanden sein, nur mit etwas höheren Werten.
Ergänzend dazu und konkreter sind aber die Tabellen 6.2 bis 6.3.
Dazu meine Fragen:
1.) Welche Gehölze sollen noch in die Tabellen 6.2 bis 6.3 aufgenommen werden, weil sie jetzt häufiger in den KGA anzutreffen sind?
( z.B. Neuzüchtungen. Gibt es dafür Preise? )
2.) Bei welchen Gehölzen haben sich die Werte im Vergleich zu anderen ähnlichen Gehölzen wesentlich geändert?
( Möglich, wenn edle Gehölze jetzt sehr billig auf den Markt kommen )
3.) Gibt es noch weitere Ziergehölze, die aufgrund ihrer Größe im ausgewachsenen Zustand negativ zu bewerten sind?
Mögliche Änderungen und Ergänzungen zur Bewertung von Ziergehölzen
- Dirk Beltz
- Forumsadministrator
- Beiträge: 42
- Registriert: Mi 13. Nov 2019, 21:58