Sinngemäß ist dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gera zu entnehmen,
daß man durchaus alles verlinken kann, was man sich nicht durch einen positiven Kommentar zu eigen macht,
auch selbst erstellte Bildschirmfotos.
Hier der Bericht dazu von Web.de
https://web.de/magazine/politik/hoecke- ... r-35156412
Wäre interessant zu verfolgen, ob das nun unangefochten so bleibt.
Interessantes Urteil Höcke / Neumann
- Dirk Beltz
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