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Wir überarbeiten jetzt unsere Richtlinie und passen Werte für bauliche Anlagen und Pflanzen an.
Die Anpassung wird vermutlich ca. 30% betragen.
Daraus ergibt sich aber ein Problem.
Angenommen, wir bewerten im Februar 2020 einen Garten wie folgt:
6000 € für eine relativ neue Gartenlaube in gutem Zustand
2000 € für weitere bauliche Anlagen
2000 € für Obstbäume und Zierpflanzen
Summe: 10.000 €
Nun will es der Zufall, daß selbiger Garten gegen Jahresende 2021 wieder zu bewerten ist.
Diesmal aber nach der neuen Richtlinie und nun errechnet sich ein Wert von 13.000 €,
obwohl sich an dem Garten nichts geändert hat.
Um solche Sprünge zu vermeiden, ist es angebracht, den Wert entsprechend der Indices anzupassen,
die die Kaufkraftentwicklung des Euro darstellen.
Exakt wäre es, für bauliche Anlgen den Baukostenindex anzuwenden und für Pflanzen einen adäquaten
Index.
Beide können durch die AG immer aktuell bereitgestellt werden.
Es ist eine relativ einfache Aufgabe, diese beiden Indices auch in unsere Software einzufügen.
Jährliche Anpassung mit Indexwerten
- Dirk Beltz
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- Registriert: Mi 13. Nov 2019, 21:58