Liebe Gartenfreunde.
Seit der Erstellung unserer Richtlinie sind nun 10 Jahre vergangen.
In dieser Zeit wurde die Geldmenge des Euro wesentlich erhöht, was sich im Lohn- und Preisniveau ausdrückt.
Darum ist es auch nötig, den Wert der kleingärtnerischen Arbeitsstunde anzupassen.
Dieser Wert wurde im Jahre 2010 mit 5,- Euro festgelegt.
Das entsprach etwa dem Mindestlohn abzüglich der Sozialabgaben und Mindeststeuersatzi.
Er ist anzusetzen bei der Erstellung baulicher Anlagen, Rekultivierung, Baumschnitt.
Beispielsweise haben wir den Wert für die Rekultivierung einer stark verunkrauteten Fläche
mit 3,50 - 5,00 € in Tab.7.4 .
Stark verunkrautet bedeutet, daß wir neben Gräsern auch Brennessel, Distel, Quecke,
Blutwurz, Hahnenfuß usw. auf der Fläche haben.
Das Umgraben, Lockern des Bodens und Auslesen der Wurzeln o.g. Kräuter bedeutet
bis zu einer Stunde schwerer körperlicher Arbeit.
Dieser Wert für die kleingärtnerische Arbeitsstunde ist neu zu kalkulieren.
Mein Vorschlag:
12,- € Mindestlohn, aufgerundet
abz. 21% Arbeitnehmeranteil Sozialabgaben: 12,- € - 2,51 € = 9,49 €
abz. 15% Steuer: 9,49 € - 1,42 € = 8,07 €
Gerundet 8,00 €
.
Wert einer Arbeitsstunde des Kleingärtners
- Dirk Beltz
- Forumsadministrator
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- Registriert: Mi 13. Nov 2019, 21:58